Kosten & Honorar
Für die Mandantschaft erfolgt die Abrechnung der Leistungen meiner Kanzlei transparent und nachvollziehbar. Noch vor der Vollmachtserteilung werden meine Mandanten über die in etwa zu erwartenden Kosten und die Möglichkeiten der Leistungsverrechnung informiert.
Erstgespräch
Für ein Erstgespräch werden in der Regel je nach Komplexität der aufgeworfenen Fragen und Dauer der Beratung zwischen €150 und €300 zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet. Dabei werden die zentralen Probleme des Falles angesprochen und die weitere Vorgangsweise skizziert. Dem anwaltlichen Erstgespräch kommt besondere Bedeutung zu, als in manchen Fällen dadurch auch spätere unnötige Kosten vermieden werden können.
Verrechnung
Die Verrechnung der Leistungen meiner Kanzlei erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) bzw der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Das RATG legt die Entlohnung des Rechtsanwaltes in sämtlichen zivilgerichtlichen Verfahren sowie in gewissen Strafverfahren fest. Leistungen, die durch das RATG nicht quantifiziert werden, werden durch die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) bestimmt – so insbesondere Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts. Für Leistungen im Bereich des Vertragsrechts wird das Notariatstarifgesetz (NTG) herangezogen.
Honorarvereinbarung
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung, die den jeweiligen Umständen des Falles angepasst werden kann (Pauschalverrechnung, Stundensatz etc). Diese Variante kommt insbesondere bei Vertragserrichtungen in Betracht.
Sämtliche Honorarangaben sind Nettobeträge, zu denen der jeweils gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuersatz (derzeit 20%) hinzuzurechnen ist. Auch die durch Gerichts- bzw Verwaltungsverfahren anfallenden Gebühren, Übersetzungskosten und eventuelle Notargebühren bei der Vertragserrichtung sind in den Honorarangaben nicht enthalten und werden als „Barauslagen“ dem Honorar des Rechtsanwaltes hinzugerechnet.
Rechtsschutz-
versicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung mein Honorar, Barauslagen (gerichtliche Pauschalgebühren usw.) und die Kosten der Gegenseite übernimmt. Ausschlaggebend für den Umfang und die Höhe der Rechtsschutzdeckung ist immer der jeweilige Versicherungsvertrag.
Bitte erteilen Sie bereits beim Erstgespräch die Information über das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung und nehmen Sie sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Die Abklärung hinsichtlich der Kostenübernahme wird anschließend von meiner Kanzlei durchgeführt und Sie werden umgehend von der Äußerung der Versicherung informiert.