Dr. Hubert Mayrhofer

Rechtsanwalt

„Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.“

„Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.“

– Gesta Romanorum

Arbeitsweise

Erfahrung

Ich, Rechtsanwalt Dr. Hubert Mayrhofer, führe die 1951 von meinem Vater und meinem Onkel gegründete Kanzlei seit 30 Jahren mittlerweile auch mit Unterstützung meines Sohnes Hubert. Die langjährigen Erfahrungen kommen unseren Mandanten zugute.

Kommunikation

Die Mandantschaft wird von allen wesentlichen Schritten rasch und laufend informiert. Der intakte Informationsfluss ist Basis für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Mandantschaft und dient auch der Dokumentation.

Flexibilität

Mandanten, die mit einem juristischen Problem konfrontiert sind, bedürfen oft rascher Unterstützung, um die ich mich gerne bemühe. Meine Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf Wien und Wien-Umgebung, sondern erstreckt sich auf ganz Österreich.

Generationen

Wohl überlegt wirken wir im 2-Generationen-Team für Sie. Dies ermöglicht die Betrachtung von Problemen aus verschiedenen Lebensperspektiven.

Erstgespräch

Der Beratung meiner Mandanten geht eine ausführliche Informationsaufnahme voraus, in der alle Facetten des Falles beleuchtet werden. Denn nur bei solider Kenntnis und Analyse des ganzen Sachverhaltes können alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und die Chancen ausgelotet werden.

Wird ein Anspruch als gegeben angesehen, erörtere ich mit meinem Mandanten den Weg seiner Durchsetzung, der nicht unbedingt in einem Prozess münden muss. In gewissen Fällen reicht ein außergerichtliches Einschreiten aus, um einen Anspruch meines Mandanten durchzusetzen und so ein langwieriges, kostenintensives und oft auch nervenaufreibendes Verfahren zu vermeiden. Wenn außergerichtliche Bemühungen aber nicht fruchten, halte ich es für richtig, möglichst umgehend den Klagsweg zu beschreiten, um langwierige Korrespondenz zu vermeiden.

Ich halte es aber auch für außerordentlich wichtig, Mandanten von der Verfolgung nur scheinbarer oder aussichtsloser Rechtsansprüche abzuraten. Die Beratung hat also auch immer eine Risikoabwägung zum Gegenstand, wie eine Auseinandersetzung letztlich ausgehen könnte. Im Spannungsfeld dieser Kriterien erfolgt die Beratung, wie mein Mandant sich verhalten und die weitere Vorgangsweise aussehen soll.

Über uns

Dr. Hubert Mayrhofer

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Rechtsanwalt

Mag. Hubert Georg Mayrhofer

Mag. Hubert Georg Mayrhofer

Rechtsanwaltsanwärter - Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg (2021)

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